Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 auch in NRW


Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar 2017 werden Rauchmelder auch in NRW für alle Wohnungen und Wohnhäuser Pflicht. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt ab Jahreswechsel in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die kleinen Lebensretter. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist.

Rauchmelder sorgen im Brandfall für mehr Sicherheit und daher ist es in den meisten Bundesländern mittlerweile auch Pflicht,

Rauchmelder anzubringen. Wo und wie Sie sie am besten befestigen, erklären wir Ihnen gerne in Ihrem Objekt.  

Für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie uns gerne anrufen oder uns über das Kontaktformular eine E-Mail zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern.